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BeitragVerfasst: Mi 15. Sep 2021, 07:57 
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♦ Maestro M. ♦
#Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Besitztitel ⭐

Wie kann man den Besitztitel `Familienname´ wiederherstellen?

Die Voraussetzung ist, den Nachweis des Familiennamens bis zurück zu demjenigen väterlichen Ahnen zu erbringen, der vor dem 22. Juli 1913 in einem der 26 Bundesstaaten geboren wurde. Es mag auch der 1.1.1914 genügen, weil an diesem Tag das RuStAG 1913 in Kraft trat. [Besser ist jedoch der Ahnennachweis bis vor 1900].

„Der Erbe ist die selbe Person wie der Vorfahr.“ (Haeres est eadem persona cum antecessore.)

Wie die Maxime besagt, verfügt der Erbe über den selben (Personen)- Stand wie der Vorfahr. Uneheliche Kinder leiten über die väterliche Linie der Mutter ab. Das Problem ist nur, dass ohne Vater niemand erben kann. Also bezeugt in einem zweiten Schritt die Mutter durch Affidavit den leiblichen Vater und besiegelt diesen Eid mit ihrem Autograph. Wenn das nicht geht, muss man sich folgendermaßen behelfen: „Sprösslinge werden immer als legitim vermutet, wenn die leibliche Vaterschaft nicht bewiesen werden kann.“ (Semper praesumitur pro legitimatione puerorem, et filiatio non potest probari.) (Children are always presumed to be legitimate, for filiation cannot be proved.) [Broom`s Maximes of Law 1845].

Hiermit ist gemeint, dass der gesetzliche Ehemann des Landrechts immer als der Vater angesehen wird. (Das Problem im Seerecht ist natürlich, dass es dort keine gesetzlichen Ehemänner gibt, mit denen man verheiratet sein könnte, außer nach den Statuten einer Fiktion von Recht).

Danach können beide Eltern entsprechend ihres jeweiligen biologischen Anteils das Verfügungsrecht über den Körper und die DNA und der Vater allein das Besitzrecht am Familiennamen auf das „Kind“ übertragen. Kaum jemand hat wohl je in einem dritten Schritt daran gedacht, die Besitzergreifung seines eigenen Körpers vorzunehmen und sich den Titel zu holen, um unzweideutige Rechtsverhältnisse zu schaffen.
Das wäre der letzte Schritt, der mit den entsprechenden Indossamenten besiegelt werden könnte. Dies alles sind zunächst rein private Dokumente und einmal mehr für die klaren Verhältnisse des eigenen „Seelenheils“ und der eigenen Herkunft gedacht.

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„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


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