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.Vorbereitung Heinrich Böll Stiftung
grüner Verbrecherverein und keine Stiftung!


Februar 14, 2012
Stiftungen, die keine sind oder: Wer finanziert eigentlich politische Vereine wie die Heinrich-Böll-Stiftung

Wie vieles, so ist auch die “Stiftung” bzw. das, was als Stiftung gilt, im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort in den §§80 bis 88 akribisch geregelt: Eine rechtsfähige Stiftung bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde eines Bundeslandes, sie ist durch die entsprechende Behörde anzuerkennen, wenn “das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des §81 Abs. 1 genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet” (§80 Abs. 2). In §81 Abs. 1 wiederum ist aufgelistet, was alles notwendig ist, um eine Stiftung ins Leben zu rufen, nämlich Regelungen über “1. den Namen der Stiftung, 2. den Sitz der Stiftung, 3. den Zweck der Stiftung, 4. das Vermögen der Stiftung, 5. die Bildung des Vorstands der Stiftung. Des weiteren regelt §82 folgendes:

Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, so ist der Stifter verpflichtet, das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen.

Nimmt man die Benennung von Stiftungen als Anhaltspunkt, dann würde man nunmehr vermuten, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung um das Vermögen von Friedrich Ebert herum gegründet wurde, die Konrad-Adenauer-Stiftung um das Vermögen von Konrad Adenauer, dass Heinrich Böll seine Tantiemen in die namensgleiche Heinrich Böll Stiftung investiert hat, während die Erbstreitigkeiten um die Reste des Vermögens von Rosa Luxemburg die gleichnamige Stiftung zum Ergebnis hatten. Weit gefehlt: “Obwohl alle sechs Organisationen den Begriff ‘Stiftung’ in ihrem Namen tragen, trifft dies aus juristischer Sicht nur auf die Friedrich-Naumann-Stiftung zu. Sie ist eine Stiftung des privaten Rechts. Die anderen politischen Stiftungen sind ihrer rechtlichen Organisationsform zufolge ‘eingetragene Vereine’ (Die fünf falschen Stiftungen sind: Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung).

Wenn den eingetragenen Vereinen, die als Stiftung auftreten, kein Stiftervermögen eigen ist, dann stellt sich die Frage, wo das Geld, das die entsprechenden Stiftungen mit vollen Händen ausgeben (Abbildung), herkommt. Eine Antwort auf beide Fragen gibt der Bundesrechnungshof auf den Seiten 161 und 162 seiner Bemerkungen 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes: “Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien unterhalten auf Bundesebene ihnen nahestehende sogenannte ‘Politische Stiftungen’. Diese Stiftungen erhalten aus dem Bundeshaushalt u.a. institutionelle Zuwendungen als sogenannte ‘Globalzuschüsse’ … Zusätzlich erhalten sie sogenannte Bauglobalmittel sowie weitere Bundeszuwendungen vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für ihre Projekte”.

Die “finanziellen Zuwendungen”, die aus Steuereinnahmen finanziert, an die politischen Stiftungs-Vereine e.V. überwiesen werden, sind beträchtlich: “Die Zuwendungen des Bundes an die Politischen Stiftungen stiegen von 295 Mio. Euro im Jahr 2000 um 42,5% auf 421 Mio. Euro im Jahr 2010”. Im selben Zeitraum ist die deutsche Wirtschaft nach Angaben der OECD um 9,7% gewachsen. Die Zuwendungen an politische Stiftungen sind demnach viermal so schnell gewachsen wie die deutsche Wirtschaft, was insofern nicht verwunderlich ist, als die Höhe der Zuwendungen vom Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag bestimmt wird. Anders formuliert: hier bestimmen die Ziegen und nicht der Gärtner über die tägliche Möhrenration.

Die Verwendung der Zuwendungen, die so reichlich an “politische StiftungsVereine e.V.” fließen, unterliegt natürlich harten Kriterien: So müssen die öffentlich finanzierten Projekte der politischen Stiftungen im öffentlichen Interesse liegen, dürfen aber keine Aufgaben umfassen, die vom Staat selbst wahrgenommen werden, die politische Stiftung muss dem verfassungsrechtlichen Leitbild entsprechen und ansonsten sind die politischen Stiftungs-Vereine e.V. weitgehend darin frei, die Steuermittel al gusto einzusetzen.

Wie die Heinrich-Böll-Stiftung die Mittel im öffentlichen Interesse einsetzt, war bereits Gegenstand der Erörterung in diesem Blog, daher mag es an dieser Stelle genügen, ein paar Grunddaten finanzieller Üppigkeit zusammenzustellen (Daten aus dem Jahresbericht der Heinrich-Böll-Stiftung):

Die Heinrich-Böll-Stiftung erhält so genannte Globalmittel für z.B. Verwaltungs-, Personalausgaben und Gebäudeunterhalt, die vom Bundesverwaltungsamt gezahlt werden, in Höhe von 15,481 Millionen Euro (die Angaben beziehen sich auf 2011).
Die Heinrich-Böll-Stiftung erhält andere Zuwendungen aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Auswärtigen Amtes sowie aus den Töpfen der EU in Höhe von 32,204 Millionen Euro.
Der Haushalt besteht aus finanziellen Mitteln in der Höhe von 48,485 Millionen Euro. Dem steht ein Eigenkapital der Heinrich-Böll-Stiftung in Höhe von rund 200.000 Euro gegenüber, was bedeutet, dass die Heinrich-Böll-Stiftung zu 99% aus Steuermitteln finanziert ist und somit als “Eigenbetrieb des Volkes” anzusehen ist.
18,7 Millionen Euro und somit knapp 40% des Haushalts werden für Personal- und Sachaufwendungen ausgegeben.
1,5 Millionen Euro und somit rund 3% des Haushalts gibt die Heinrich-Böll-Stiftung für politische Bildung im Inland aus, von denen auf “Szenarien für die ökologische Wende” mit 28,3% der größte Batzen entfällt.
Das Stipendiatenprogramm der Heinrich-Böll-Stiftung, mit dem Doktoranden und Studierende gefördert werden sollen, hat einen Umfang von 7,5 Millionen Euro und wird zu rund 86% mit Mitteln aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bestückt. Man muss kein Hellseher sein, um zu mutmaßen, dass die Magisterarbeit von Hinrich Rosenbrock über diesen Umweg vom BMBF bezahlt wurde.
Die immens hohen Personalkosten (gemessen am Haushalt) verteilen sich auf 182 Mitarbeiter, von denen 72% weiblich sind


Zusammenfassend kann man somit sagen, dass sich Parteien mit politischen Stiftungen Möglichkeiten geschaffen haben, um ehemalige Getreue und andere, die es zu versorgen gilt, mit einer Anstellung zu versorgen, dass sie über den Umfang dieser Parteisoldatentreueaktion selbst bestimmen und dass sie, damit es nicht auffällt, gerne bereit sind, im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die gendergerechte Erziehung in einem Kindergarten in Burkina Faso zu überwachen. All das ist natürlich im öffentlichen Interesse und weit davon entfernt, ein Selbstbedienungsladen zu sein.


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Februar 17, 2013
Politische Stiftungen: Spekulieren auf und mit Steuergeldern

Ich will diesen post einmal mit einer Gegenüberstellung beginnen, bei der politische Stiftungen zum einen aus Sicht von Steuerzahlern, zum anderen aus ihrer eigenen Sicht charakterisiert werden:

“1966 hat das Bundesverfassungsgericht Zuschüsse zur Förderung der politischen Bildungsarbeit der Parteien für verfassungswidrig erklärt. Fortan bedienten sich die Parteien des Instruments der politischen Stiftung. Da die Arbeit der Stiftungen naturgemäß auch den jeweiligen Mutterparteien zugute kommt, haben diese ein vehementes Interesse daran, die Mittel auszuweiten. Hinzu kommt, dass die im Bundestag vertretenen Parteien hier in eigener Sache entscheiden, gegenläufige politische Interessen als konfligierendes Element also regelmäßig fehlen” (Brümmerhoff, 2007, S.167).


Jedes Jahr beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestages, wie hoch die “Zuwendungen” ausfallen sollen, die politischen Stiftungen zukommen. Jedes Jahr beschließt der Haushaltsausschuss, dass die Mittel im nächsten Jahr mehr sein müssen als im Vorgängerjahr, und so kommt es, dass die Bundeszuwendungen an politische Stiftungen sich von 295 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 421 Millionen Euro im Jahr 2010 und somit um 42,7% erhöht haben. Dass politische Stiftungen eigens gegründet wurden, um einen Zahlungsempfänger für Zuwendungen aus Steuermitteln zu haben, zeigt sich u.a. daran, dass die Stiftungen sich zu rund 95% aus den Bundes-Zuwendungen finanzieren. Ein Stiftungskapital haben die “politischen Stiftungen” (die Naumann-Stiftung ist hier die Ausnahme) nicht, was daran liegt, dass politische Stiftungen sich zwar Stiftung nennen, aber keine Stiftungen, sondern Vereine sind. Aber Stiftung klingt halt besser, vor allem wenn man für sich in Anspruch nimmt, Gutes zu tun, wie dies die sechs Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien in trauter Einigkeit und in einer gemeinsamen Erklärung getan haben. Demnach haben sie u.a. zum Ziel (zitiert aus dem Jahresbericht 2011 der Friedrich-Ebert-Stiftung, S.100):

durch Vermittlung politischer Bildung die Beschäftigung der Bürger mit politischen Fragen anzuregen sowie ihr politisches Engagement zu fördern und zu vertiefen;
durch Wissenschaftsförderung, politische Forschung und Beratung Grundlagen politischen Handelns zu erarbeiten sowie den Dialog und Wissenschaftstransfer zwischen Wissenschaft, Politik, Staat und Wirtschaft zu vertiefen.

Fängt man beim zweiten Punkt an, dann stellt sich die Frage, was politische Stiftungen, die ihren Parteien gehören, wie schon ein Blick auf den Vorstand zeigt, zur Föderung der Wissenschaft beitragen können. Geht man davon aus, dass politische Stiftungen etwas Eigenes beitragen können und fragt danach, was dieses Eigene sein kann, dann kommt man schnell bei der jeweiligen politischen Ideologie an, was wiederum im Widerspruch zu Wissenschaftlichkeit steht und zeigt, dass politische Stiftungen nichts zur Förderung, aber viel zur Retardierung von Wissenschaft beitragen können. Geht man aber nicht davon aus, dass politische Stiftungen etwas Eigenes zur Förderung der Wissenschaft beitragen können, dann benötigt man politische Stiftungen nicht und kann die Steuergelder sparen, da es bereits eine Bundeszentrale für politische Bildung, finanziert aus Steuermitteln, gibt.

Auch die Vermittlung politischer Bildung und die Anregung der Bürger zum politischen Engagement scheint bei den politischen Stiftungen nicht in der richtigen Hand zu sein. Dies belegt eine kleine Anfrage zur “Lage der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland“, die die SPD-Fraktion am 30. Januar 2013 gestellt hat. Darin wird zunächst der alte Sermon gepredigt, dass eine Demokratie die “aktive Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte” durch ihre Bürger benötigt, wozu unfähige und ungebildete Bürger, nach Ansicht der SPD-Fraktion erst erzogen, nein gebildet werden müssen. Mittel dazu: politische Bildung. Aber, so liest man weiter: “Es sind aber immer weniger Menschen in Deutschland bereit, sich allgemeinpolitisch z.B. in Parteien zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Die Beteiligung an Wahlen sinkt”. Und dies, so möchte man anfügen, trotz der sprunghaft steigenden Mittel, die politischen Stiftungen von ihren Parteivertretern im Haushaltsausschuss bewilligt werden. Daraus müsste man doch eigentlich den Schluss ziehen, dass das Unternehmen politische Bildungserziehung der Bürger durch politische Stiftungen gescheitert ist. (Den Schluss, dass Bürgern der politische Diskurs, wie er in Parteien geführt wird, einfach zu dumm ist, als dass sie sich daran beteiligen wollten, könnte man auch ziehen, aber was würde das für die politische Bildung bedeuten, die Stiftungen der politischen Parteien “den Bürgern” angedeihen lassen wollen?)
Die Konrad-Adenauer-Stiftung bringt politische Bildung aus deutschen Landen ...
Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung bringt politische Bildung aus deutschen Landen …

Für Parteivertreter, die von der Sorge geplagt werden, dass die üppige Förderung der politischen Stiftungen stagnieren könnte, schlimmer noch, die Mittel reduziert werden könnten, sieht die Welt jedoch anders aus. Das miserable Resümé über den Stand der politischen Bildung bei Deutschen, das in der kleinen Anfrage der SPD gezogen wird, ist entsprechend kein Indiz für das Versagen der politischen Bildungsbemühungen von u.a. politischen Stiftungen, sondern im Gegenteil der Anlass, um eine Kontinuität und ein weiteres Wachstum der entsprechenden Zuwendungen, die diese politischen Stiftungen am Leben erhalten, zu fordern. In gewisser Weise ist die Panik über möglicherweise weniger staatlichen Geldsegen verständlich: Politische Stiftungen sind mittlerweile zu kleinen Unternehmen geworden, deren operatives Geschäft vollständig über die Zuwendungen des Staates finanziert wird, und deren Ziel vornehmlich darin besteht, politische Günstlinge mit Pöstchen und Einkommen zu versorgen.

Das Versorgungswerk der Friedrich-Ebert-Stiftung hat entsprechend 620 Mitarbeitermäuler zu stopfen, das Versorgungswerk der Konrad-Adenauer-Stiftung ist mit 563 finanziell abhängig Beschäftigten belastet. Auch die kleineren politischen Stiftungen haben ihre Versorgungslast zu tragen: Die Heinrich-Böll-Stiftung muss 182 Mäuler stopfen, 141 weiblich, davon die Mehrzahl Halbtagskraft, die Hanns-Seidel-Stiftung bringt es auf stattliche 273 Mitarbeiter, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, hat trotz kurzer Lebenszeit bereits 134 Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen, und die Friedrich-Naumann-Stiftung schweigt sich über ihre abhängig Beschäftigen aus.

Vor diesem Hintergrund ist es daher verständlich, wenn die SPD-Fraktion, ob der 620 Genossen bei der FES-Stiftung, Fracksausen bekommt, angesichts einer Mittelkürzung, die die Bundeszentrale für politische Bildung ereilt hat. Wenn, so haben die Genossen gefolgert, bereits die Bundeszentrale kürzer treten muss, dann könnte dies auch den politischen Stiftungen im Allgemeinen und der Friedrich-Ebert-Stiftung im Besonderen drohen. Da politische Stiftungen ihre Lobbyisten im Parlament sitzen haben, können sie ihre Befürchtungen gleich zum Gegenstand parlamentarischer Erörterung machen und müssen nicht erst im Vorfeld jemanden finden, der für ihre Angelegenheiten offen ist. Wenn es darum geht, Steuergelder an politische Stiftungen zu verteilen, dann sind im Bundestag weitgehend alle Parlamentarier offen. Und so haben die Befürchtungen der SPD-Fraktion im Hinblick auf das finanzielle Schicksal politischer Stiftungen den folgenden Niederschlag gefunden:

“43. Wie sieht die Bundesregierung – in finanzieller Hinsicht – das Verhältnis zwischen der Bundeszentrale und den politischen Stiftungen? Ist es beabsichtigt, die Entwicklung der zugewiesenen Mittel an die Bundeszentrale einerseits und die politischen Stiftungen (gemeinsam genommen) andererseits, proportional zu koppeln?”


Ist das nicht putzig, wie sich die Genossen nach außen hin zieren, wenn es ums Geld geht? Dieser verschämte Einschub “in finanzieller Hinsicht”, herzallerliebst, und die verklausulierte Frage, die im Klartext lautet: Ist am Ende beabsichtigt, nicht nur die Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung, sondern auch die Zuwendungen an politische Stiftungen (gemeinsam genommen) zu kürzen?, fast nicht verständlich. Wie gesagt, die vielfältigen Verpflichtungen, die politische Stiftungen in der Gewissheit, dass die staatlichen Zuwendungen sprudeln, auf sich geladen haben, erlauben keine Kürzung, und angesichts der verheerenden politischen Bildung, die in der kleinen Anfrage deutschen Bürgern konstatiert wird, u.a. deshalb, weil sie nicht wählen gehen, muss noch mehr politisch gebildet werden, durch politische Stiftungen versteht sich, nicht weniger, sondern mehr Zuwendungen sind also gefragt.

Vor diesem Hintergrund habe ich mir die Bilanzen (wenn man es denn so nennen kann, denn es genügt keinem der Standards, die politische Parteien so gerne an Unternehmen anlegen, was erstaunlich ist, wenn man bedenkt, dass politische Stiftungen von Steuergeldern leben) der politischen Stiftungen angesehen und ein paar Zahlen extrahiert. So gibt die nächste Abbildung einen Überblick über die Höhe von Vermögen, Finanzanlagen, Bankguthaben und Zuwendungen, über die die politischen Stiftungen in ihrem Jahresbericht für 2010 Rechenschaft gelegt haben.

PolitStiftungen_Zuwendungen

_________________
Bild
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Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


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