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 Betreff des Beitrags: Zuständigkeit der BRD
Ungelesener BeitragVerfasst: So 25. Feb 2024, 22:46 
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Zuständigkeit der BRD

Der Mensch ist ein beseeltes Wesen. In seiner Rolle als Rechtssubjekt steht ihm normalerweise eine "Natürliche Person" zur Verfügung, welche untrennbar mit ihm verbunden ist und über welche er unter anderem zum Träger von unveräußerlichen Rechten wird.

Diese Rechte kann ein Mensch allerdings nur wahrnehmen, wenn eine Gebietskörperschaft existiert, die diese auch gewährleistet.

Nur eine Gebietskörperschaft vermag dem Grunde nach die Menschen in ihrem Gebiet zu schützen und ihnen zu ihrem Hoheitsrecht zu verhelfen. Man spricht auch von der Ausübung der Hoheitsgewalt, da das Handeln einer Gebietskörperschaft nicht immer im Einverständnis mit den betreffenden Personen stehen muß, die sich im definierten Territorium der jeweiligen Gebietskörperschaft befinden. Nur in dieser Konstellation kann ein Staat den übergriffigen Handel regieren und nicht umgekehrt.

"Hoheitliches Handeln" ist damit immer gebietsbezogenes Handeln!

Mit dem Beitrag "Staatsrechtliche Hoheitsgewalt der BRD" (https://t.me/marcsturmprivat/2600) wurde der Beweis erbracht, daß die "BRD"

seit 1990 keine staatsrechtliche Gebietshoheit mehr besitzt und Organe der "BRD" damit nicht mehr zur Vornahme hoheitlicher Handlungen befugt sind.

Mit dem Beitrag "Legitimation der BRD" (https://t.me/marcsturmprivat/2619) konnte darüber hinaus gezeigt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die "BRD" hier tatsächlich agiert und wie sie dabei vorgeht bzw. welche Voraussetzungen dafür zu erbringen sind.


Offensichtlich haben die Deutschen ihre Gebietshoheit nicht freiwillig abgegeben, sondern sie mussten ihr in krimineller Weise durch illegitime Regierungen heimlich, still und leise entledigt werden. Deshalb existiert das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" heute auch noch, was wahrlich als Glück im Unglück bezeichnet werden kann.

Denn somit hat das Deutsche Volk auch ein Recht darauf, sämtliche Verträge, die illegitim zustande gekommen sind, zu widerrufen. Damit steht den Deutschen die Entscheidung frei, ob sie die in den letzten 100 Jahren enstandene "Neue Weltordnung" fortsetzen wollen oder doch lieber wieder in die alte Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts zurückkehren.

Ich erinnere an dieser Stelle an Wolfgang Schäuble. (https://t.me/marcsturmprivat/2513)

Um Letzteres abzuwenden, hält man uns mit allen Mitteln von diesen Themenbereichen fern. Denn unser völkerrechtlicher Staat liegt nur handlungsunfähig am Boden und wir können ihn jederzeit reorganisieren.

Das bedeutet sogar, daß man nach "BRD"-Recht noch auf seine natürliche Person aus dem Staatsrecht zugreifen kann. Theoretisch besteht damit die Möglichkeit, sich wieder unter den hoheitlichen Schutz zu begeben und den Organen der "BRD" die Zuständigkeit abzusprechen. Praktisch ist dies eine Frage der Fähigkeit diesen Sachverhalt zu argumentieren.

Was das Thema des nächsten Kapitels sein wird.

Verpasst den Vortrag von Dr. Klaus Maurer nicht! (https://t.me/marcsturmprivat/2616)



Das Hoheitsrecht in Deutschland

Sogar den Bestimmungen des "BRD"-Rechts kann entnommen werden, daß die Reichsgesetze weiterhin in Kraft sind und Gültigkeit besitzen. Und laut Bundesverfassungsgericht existiert auch das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich", bestehend aus den 26 Bundesstaaten, fort und besitzt Rechtsfähigkeit.

Das sind damit unsere wirklichen Staaten, unsere richtigen Hoheiten, mit Staatsrecht, Staatsvolk und Staatsgebiet.

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„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


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