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 Betreff des Beitrags: Hier mal ein Text zu Anwälten
Ungelesener BeitragVerfasst: So 11. Feb 2024, 18:17 
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Hier mal ein Text zu Anwälten.
„Rechtsanwalt“ – Der Feind im eigenen Boot
Die Menschen glaubten bisher, dass ihnen von Rechtsanwälten geholfen werden würde. Ein fataler Irrtum, denn die Sache ist nämlich die:
Rechtsanwälte stehen nicht auf der Seite ihrer Mandanten, sondern auf der Seite des Unrechtssystems, da sie vom Unrechtssystem, in Tateinheit mit dem Unwissen ihrer Mandanten, ganz hervorragend leben.
Außerdem gibt´s da dann auch noch den „Kammerzwang“, doch dazu mehr im weiteren Verlauf.
Sogenannte „Gerichte“, von welchen immer mehr Menschen wissen, dass diese nur Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse sind, teilen gern mit, dass man, wofür auch immer, einen Rechtsanwalt beauftragen müsse.
Das verstößt zwar gegen internationales Recht, aber das scheint Angestellte dieser Gerichtsfirmen nicht zu interessieren.
Ist man rechtlich nicht auf den Kopf gefallen, sucht sich aber trotzdem einen sogenannten „Rechtsanwalt“, der einen vertreten soll, dann kann es passieren, dass einem ein solcher folgendes mitteilt:
„Wenn ich Sie mit Ihrer Argumentation vertrete, dann laufe ich Gefahr aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen zu werden.“
Na wieso DAS denn?!
Rechtsanwälte haben Angst um ihre Kammermitgliedschaft, wenn sie die Rechte ihrer Mandanten im Sinne ihrer Mandanten verteidigen???
Wie passt das zu einem freiheitlichen Rechtsstaat? Na gar nicht, weil das hiesige Land weder ein Staat ist, noch geht hierzulande irgendwas mit rechten Dingen zu.
Werfen wir einen Blick auf diese Angst verbreitende „Kammer“. Fangen wir mit der Dachkammer an, also der sogenannten „Bundesrechtsanwaltskammer“.
Die „Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)“ ist die Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer bei der Firma „Bundesgerichtshof“ (BGH).
Mitglieder sind daher nur die genannten Kammern und nicht die einzelnen sogenannten „Rechtsanwälte“.
Die „Bundesrechtsanwaltskammer“ ist eine gemäß §§ 175 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin.
Die sogenannte „Rechtsaufsicht“ obliegt der Firma „Bundesministerium der Justiz“.
Die „Bundesrechtsanwaltskammer“ vertritt auf sogenannter „Bundesebene“ die berufspolitischen Interessen von 163.690 Rechtsanwälten (Stand: 2014).
In der Definition für „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ heißt es bei Wikipedia u.a.:
„In der Zeit des Nationalsozialismus war die Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Mittel, um gesellschaftliche Organisationen in den „totalen Staat“ einzugliedern (Gleichschaltung).
Heute wird dagegen die „Selbstbestimmung der Mitglieder“ als „wichtiges demokratisches Element“ deklariert.
Dabei müsste man es eigentlich besser wissen, denn in der Wikipedia-Definition für „Rechtsaufsicht“ steht genau das Gegenteil:
„Die Rechtsaufsicht ist damit das notwendige Gegenstück zur Selbstverwaltung.“
Die Firma „Justizministerium“ kontrolliert die Rechtsanwaltskammer.
Die sogenannte „Rechtsaufsicht“ verhindert also die Selbstverwaltung und damit auch die Selbstbestimmung der Mitglieder.
Rechtsanwälte glauben, sie wären zum Beitritt in eine sogenannte „Rechtsanwaltskammer“ verpflichtet.
Selbstständige glauben unterdessen, dass sie Handwerks- und Handelskammern beizutreten hätten.
Ist das so? Nein! Natürlich nicht, denn die Sache ist nämlich die:
A/RES/217 A (III) der vereinten Nationen:
Artikel 20, Absatz 2: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Gut. Das können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte „kaum wissen“, da die rechtlich schließlich „kaum geschult sind“.
Vielleicht sind über 160.000 Anwältinnen und Anwälte auch nur zu memmig, für ihr eigenes Recht zu kämpfen.
Die meisten selbstständigen Unternehmer wissen davon hingegen tatsächlich nichts, dass sie Blutsaugervereinigungen wie Handelskammern weder eine Mitgliedschaft, noch das Zahlen irgendwelcher Gelder schulden.
Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt die Freiheit der Willensentschließung eines jeden Einzelnen zur Bildung oder zum Beitritt zu Vereinigungen.
Alle dem entgegenstehenden Bestimmungen,
wie z.B. Zwangsmitgliedschaften in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., sind mit der A/RES/217 A (III) der vereinten Nationen unvereinbar.
Die Selbstverständlichkeit, mit der sich die bisherigen Zwangsmitgliedschaften weiter behaupten, muss nicht überraschen, denn wer weiß denn schon von seinem Recht?!
Bleiben wir bei den Rechtsanwälten. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist für den Schutz ihrer Mandanten vor rechtswidriger „staatlicher“ Bevormundung zu sorgen.
So ist es in der Berufsordnung für Rechtsanwälte nachzulesen (§ 1 Abs. 3 BRAO).
§ 1 Freiheit der Advokatur:
(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaates.
Gut. Dazu bräuchte es erstmal überhaupt einen Staat, der das hiesige Land nicht ist, aber mit solchen „Kinkerlitzchen“ wollen wir uns heute ja gar nicht aufhalten. Schauen wir weiter:
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Gut. Nun existiert im hiesigen Land zwar keine Verfassung und von einem Staat kann auch keine Rede sein, doch wie schon erwähnt, lassen wir solche „Kinkerlitzchen“ heute mal unbehandelt.
Herrlich auch die Wortwahl in dieser „BRAO“. Demnach müssen Rechtsanwälte wohl freiwillig und selbstbestimmt in die Kammer eingetreten sein.
Und so „frei“ wie der Rechtsanwalt ist, so „frei“ ist dann auch der Bürger, nämlich überaus unfrei.
Nur freie Rechtsanwälte können Freiheit für den Menschen erkämpfen.
Nur freie Rechtsanwälte können unabhängig sein und Mandanten darüber aufklären, dass Gerichte und Behörden, Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse sind, und ihre Mandanten vor diesen Firmen schützen.
Selbiges gilt für den Schutz vor „staatlicher Machtüberschreitung“. Dazu brauchten Anwälte ihren Mandanten nur mal mitzuteilen, dass das hiesige Land gar kein Staat ist.
Machtüberschreitung geschieht hierzulande daher immer nur von Firmen.
Es gibt keinen Ausschluss aus der Kammer. Es gibt kein Berufsverbot. Toll.
Von den 163.690 Rechtsanwälten in diesem Lande haben wir noch keinen gefunden, der den Mut hat, § 1 der Berufsordnung in die Wirklichkeit umzusetzen.
Wird ein Mandat in einer Streitsache gegen den Scheinstaat vertreten, dann muss der Anwalt natürlich auch und automatisch Gegner des Scheinstaates sein.
Durch die Zwangsmitgliedschaft in einer Organisation, die von Firmen kontrolliert wird, die „Staat“ spielen, muss der Anwalt jedoch „staatstreu“ handeln, wenn er nicht Gefahr laufen will, seinen Beruf von Firmen, die „Staat“ mimen, verboten zu bekommen.
Wie verlogen das System ist, erkennt man spätestens dann, wenn man sich die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) weiter ansieht.
BRAO § 43a – Grundpflichten des Rechtsanwalts:
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
Wer in die Kammer des Schreckens eintritt, geht eine Bindung ein, und wer sich der schein-staatlichen Kontrolle von Firmen unterwirft, muss widerstreitende Interessen verfolgen, wenn es gegen Scheinstaatsorgane geht.
Werfen wir einen weiteren Blick auf das BRAO-Machwerk:
BRAO § 62 – Stellung der Rechtsanwaltskammer:
(2) Die Landesjustizverwaltung führt die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Rechtsanwaltskammer übertragenen Aufgaben erfüllt werden.
Damit ist es mit der Unabhängigkeit vorbei.
Und für welchen „Staat“ führt die sogenannte „Landesjustizverwaltung“ denn die
Aufsicht? Das hiesige Land ist kein Staat!
Um es noch einmal klar und deutlich zu machen: Die Grund- und Menschenrechte stehen uns zu. Sie sind unsere Abwehrrechte gegen mafiöse Verbrecherorganisationen.
Wenn aber der Scheinstaat und seine „Institutionen“, höchstselbst die mafiösen Verbrecherorganisationen sind, dann muss man sich über Korruption und Rechtsbruch nicht wundern.
„Ungültige Gesetze sind unwirksam. Sie binden die Justiz nicht. Die Justiz hat vielmehr ihre Unwirksamkeit festzustellen.“
Na dann mal los!
Soll die sogenannte „Justiz“ die Unwirksamkeit doch mal feststellen, wenn sie tatsächlich unabhängig ist! Warum hat sie das nicht schon längst getan?! Ganz einfach!
Weil die sogenannte „Legislative“, „Judikative“ und „Exekutive“ ein und der selbe mafiöse Schwerverbrecherhaufen ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hier mal ein Text zu Anwälten
Ungelesener BeitragVerfasst: So 11. Feb 2024, 18:19 
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Zitat: Mary Croft 09. Dec. 2010 Knowing Who You Are

Gerichte sind Orte für fiktionale Entitäten. Der Mensch wird dort zur (unter) eine Rechtsfiktion ... eine Stiftung, eine Treuhand (gestellt). Das einzige, was tote, fiktionale Wesenheiten von uns wollen ist unsere Lebensenergie, und der einzige Weg für sie, diese zu bekommen, ist durch unser Einverständnis. Ohne uns können sie nicht funktionieren. Kein Fall hat jemals mit "Fakten" oder lebendigen Menschen zu tun – daher ist jeder verloren, der eine Aussage macht. ALLE Gerichte operieren unter Treuhand- / Konzernrecht, basierend auf Kirchenrecht, welches sich im tückischen Handelsrecht manifestiert hat, und wir stehen nur vor Gericht, um die Zeche zu zahlen - wenn sie uns dazu bringen können, uns darauf einzulassen.

Sie bedrohen uns, um Gerichtsbarkeit zu bekommen und wir zustimmen, daß wir der NAME der [fraglichen = angeklagten] Treuhand sind. Wenn wir das getan haben, sind wir auf die Rolle des Treuhänders festgelegt - demjenigen, der haftpflichtig für die Verwaltung der Treuhand ist und daher zu zahlen hat ["Cestui Que Vie Act" von 1666]
Und hier ein Beitrag der aufzeigt, wie "Gerichte" arbeiten
Herzlich willkommen liebe BRD-Justiz-Opfer

Ich bin Sekretärin in einem Landgericht der Bundesrepublik Deutschland und verkünde folgende geheime Internas, da ich die kriminellen Machenschaften der BRD-JUSTIZ nicht länger ertragen kann.

Ich bin Angestellte des Landgerichtspräsidenten des Landgerichts Bad...

Immer wenn ein wichtiger Prozeß stattfindet, vor einem solchen Prozeß werde ich von der Kammer beauftragt, die Prozeßakten zu besorgen. Dann arbeitet mein „Chef“ diese Akten durch. Ich weiß dann, daß am nächsten Tag ein ominöser Herr kommt, der sich als Müller vorstellt und angibt, daß er von Justizministerium kommt. „Aber einen solchen Herrn gebe es in Justizministerium dort nicht.“

Dann verhandeln die beiden über den anstehenden Prozeß. Wer als Zeuge gehört werden darf. Welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß. Welche Beisitzer zu nehmen sind, wem man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozeß reden soll; vorher telefonisch und in der Verhandlung wie das Urteil lauten soll.

Ich weiß dann immer schon, daß ich den Kammervorsitzenden zum „Chef“ holen muß, in der der Prozeß ansteht. Der Landgerichtspräsident erklärt nun den vorsitzenden Richter in allen Details wie der Prozeß zu laufen hat. Der Kammervorsitzende notiert sich alles.

Der Prozeß verläuft dann genauso wie mein „Chef“ mit dem ominösen Herr und mit dem „Vorsitzenden“ festgelegt hatten, einschließlich dem vorher besprochenen Urteil. Nicht ein einziges mal im Zivilgericht weicht das Urteil von dem ab, was die Herren vorher festlegten.

Soweit die Angestellte des Landgerichtspräsidenten die unbekannt bleiben möchte.

Nun folgt eine Ergänzung für den Wahrheitssucher und Volksaufklärer Diplom Ingenieur für Bau-
wesen Heinrich Kirwalt aus Bühl.

Man bekommt in diesem Logensystem kein Recht! Der kleine Mann träumt von Recht und Paragraphen. Ich habe dreißig Rechtsanwälte verschließen. Entweder waren sie korrupt oder man drohte ihnen. Meist funktioniert eine Korruption mit Kompensationsgeschäften. Und dazu gehören Geschenke oder rentable Positionen.

Aber auch wenn man einmal vorübergehend noch nicht korrumpierten Anwalt hätte, würde das kaum etwas nützen. Denn irgendwann kommt das Angebot, daß man nicht ablehnen darf. Dies muß man wissen, um ermessen zu können, daß die ganze Logenarmada, gesteuert stets von der Bnai Brith (Sohne des Bundes=Judenloge), der Loge der Großlogenmeister, einzelnen nach belieben verfahren kann.

So ähnlich erging es am 30. November 1989 Hr. Dr. Herrhausen von der Deutschen Bank, als der BRD Kanzler Hennoch Kohn (Helmut Kohl) von Bnai Brith genötigt wurde, den Mann zu töten, der der 3. Welt den Schuldenerlaß versprach.

Dieser Trojaner Helmut Kohl alias Hennoch Kohn ist Großkreuzträger der Kreuzfahrer vom Heiligen Grabe zu Jerusalem, außerdem Großkreuzträger des „päpstlichen Gregoriusordens, Großkreuzträger der Ehrenlegion, Inhaber der Verdienstmedaille der jüdischen Logenvereinigung Bnai Brith, die nur an Juden verliehen wird.

Dr. Alfred Herrhausen in einer seiner letzten Telefonate: „Hier an der Ostküste ist die Luft bleihaltig.“ Er kannte seine Mörder.

Den Hr. „Dodera“ fordere ich hiermit auf, meine vom Landgericht verursachten Kosten von 150.000 Euro unverzüglich zu übernehmen.

Erstellt und im Weltnetz veröffentlicht vom Diplom Ingenieur Heinrich Kirwalt aus Bühl am 01. Mai 2011; dem Tag der Arbeit.

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Ungelesener BeitragVerfasst: So 11. Feb 2024, 18:20 
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Richter und Gerichte
Den Gerichten obliegt die Kontrolle der Legislative und der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung zum Zwecke der Machtbegrenzung.

Am 27. April 2007 der „Deutsche Richterbund“ Zitat: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die er nach der Gewaltenteilung ums Prinzip und der in Art. 92 GG vorgesehenen Gerichtsorgani- sation zugewiesen ist. Der Deutsche Richterbund fordert daher die Selbstverwaltung der Justiz.

Art. 92 GG: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

Anm. von mir:
BGBL 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990: „Mit der Streichung des GG Art. 23 dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit.

Neue Richtervereinigung am 8. September 2008 Zitat:
„Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich eine unabhängige, selbst verwaltete „Dritte Gewalt“, ist in Deutschland noch nicht vorhanden.“

Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive wer Richter und als Richter befördert wird. Die beiden Richtervereinigungen („Deutsche Richterbund“, „Neue Richtervereinigung“) bemängeln öffentlich, daß eine unabhängige, selbstverwaltete „Dritte Gewalt“ in der BRD noch nicht vorhanden ist.

Demnach war und ist die BRD kein Rechtsstaat.

Art. 1 Ernennung der Berufsrichter:
1 „Die Staatsregierung ernennt die Präsidenten der Oberlandgerichte.“
2 „Die übrigen Richter ernennt der Staatsminister der Justiz.“

Mit anderen Worten: Die Exekutive ernennt sich die Richter, die sie sich wünscht. Ganz offen- sichtlich wird das dadurch, daß die Richter am Bundesverfassungsgericht Grundgesetzwidrig nach dem Parteienproporz bestimmt werden.

Die Folge davon: Die Regierung kann die Bürger entrechten und finanziell ausnehmen, ohne das die Richter (Schiedsrichter) eingreifen. Beispiele sind die Hart 4 Gesetze und die Einführung der GEZ-Gebühren.

Deutsches Richtergesetz § 38 Richtereid:
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung zu leisten:
„Ich schwöre, das Richteramt „getreu dem Grundgesetz“ für die Bundesrepublik Deutschland
und getreu dem Gesetz auszuüben, nach besten Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und „nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen“, so wahr mir Gott helfe.“

Art. 100 GG:
(1)„Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und... wenn es um die Verletzung des Grundgestzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz handelt.“

Was kann man tun, wenn man merkt, daß der Richter (Schiedsrichter) nicht neutral ist und miese Tricks duldet oder selbst miese Tricks anwendet?

ZPO § 42:
(1) „Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) „Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.“

Wortlaut einer evtl. Ablehnung:
„Hiermit lehne ich Richter „Musterrichter“ wegen Besorgnis der Befangenheit aus folgenden Gründen ab: Gründe aufführen

Richter profitieren von einem System, welches von Anfang an auf Lügen aufgebaut wurde und die Grundrechte und Menschenwürde der „Grundrechteträger“ von Beginn an mißachtete.

Die BRD wurde 1949 nicht als Staat gegründet sondern als Treuhänderische Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Art. 133 GG:
„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
ein.“

Daß die BRD nicht als Staat gegründet wurde, wird deutlich in der Rundfunkansprache zum Grund- gesetz von Prof. Dr. Carlo Schmid, dem Sprecher des parlamentarischen Rates.
Zitat: „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte, das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des „deutschen Volkes“ in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ (vom 09.08.1948)

Da die BRD nicht als Staat gegründet wurde, hat sie bis heute keine Verfassung. Oberster Dienst- herr der „Bundesbeamten, damit auch der Richter (Schiedsrichter) war bis 2009 das Reich (Anm.: Welches Reich ist gemeint).

§ 29 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) Öffentliche Dienstherren:
(1) „Öffentliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund (Anm.: Bund= Verein), die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlichen Religionsgemeinschaften und ihrer Verbände.“

Richter sind demnach Teil des Scheinstaates BRD. Sie arbeiten daher auch an keinen Staats- gerichten, wie das in § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festgeschrieben war.

§ 15 GVG:
„Die Gerichte sind Staatsgerichte.“

Dieser Paragraph ist am 12.09.1950 gestrichen worden. Wenn es keine staatlichen Gerichte gibt, was gibt es für Gerichte?

Art. 101 GG:
(1)„Ausnahme Gerichte sind unzulässig.
Niemand darf seinem Richter entzogen werden.“

Es ist der Beweis zu führen, daß die BRD als Staat gegründet wurde und heute noch als Staat besteht.Es ist der Beweis zu führen, daß die Gerichte Staatsgerichte sind. Es ist der Beweis zu führen, daß die Richter gesetzliche Richter sind.

Da es sich um einen Scheinstaat handelt, verschiedene Richter keine richterlichen unterschriebenen Urteile sondern ungesetzliche Ausfertigungen, die gegen § 317 ZPO (Zivilprozeßordnung) Absatz 2 verstoßen.

§ 317 ZPO:
(2) „Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“

Es ist der Beweis zu führen, daß der Richter richterlich unterschriebene Urteile den Beteiligten Parteien zustellen lässt.

Mit Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 25. Juli 2012 wurde für Recht erkannt:

1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblattes I S. 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes ihn der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I S. 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß das Bundeswahlgesetz grundgesetzwidrig ist. Gesetze die gegen das Grundgesetz verstoßen, sind von Anfang an ungültig. Es hätte dieses Urteil nicht bedurft, den nach Artikel 38 GG werden die Abgeordneten in freier geheimer unmittelbare (direkt) Wahl gewählt. Und nach Strafgesetzbuch (StGB) § 92 ist es das Recht des Volkes, die Volksvertretung in unmittelbarer Wahl zu wählen. Demnach müssen die Abgeordneten in einer unmittelbaren Wahl gewählt werden und nicht nach einer Listenwahl, bei der Parteien als Mittler auftreten. Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, daß eine Partei wie die NSDAP die Macht im Lande übernimmt.

Folglich wurden und werden die Abgeordneten des Bundestages nach einem grundgesetzwidrigen Wahlverfahren, nach einem grundgesetzwidrigen Wahlgesetz gewählt und sind daher illegal tätig.

Grundgesetzwidrige Abgeordnete können keinen legalen Gesetzgeber bilden und keine rechts- kräftigen Gesetze erlassen.

Es ist der Beweis zu
führen, daß die Gesetze, die Richter anwenden, von einem grundgesetzgemäß gewählten Gesetzgeber verabschiedet wurden.

Illegal gewählte Abgeordnete können keine legalen Verfassungsrichter wählen. Außerdem verstößt das Bundesverfassungsgerichtgesetz gegen Art.19 GG. In den Paragraphen 38 und 47 werden die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Person, das Post- und Fernmeldgeheimnis sowie Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum eingeschränkt. Hinzu kommt, daß die Wahlen zum Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrig sind

Art. 94 GG:
„... Die Mitglieder des Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.

Folglich müssen die Verfassungsrichter in einem direkten Wahlverfahren durch den Bundestag und den Bundesrat gewählt werden. Doch im § 6 Bundesverfassungsgesetz steht genau das Gegenteil.

§ 6 BVerGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz):
(1) „Die vom Bundestag zu berufenen Richter werden in indirekter Wahl gewählt.
(2) „Der Bundestag wählt nach den Regeln der Verhältniswahl einen Wahlausschuß für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages besteht.“

Der § 6 BVerGG ist somit grundgesetzwidrig und damit ungültig. Dennoch berufen sich Richter in ihren Urteilen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, obwohl sie wissen, daß es noch immer keine Verfassung gibt und die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts grund- gesetzwidrig zusammengesetzt wurden und werden.

Es ist der Beweis zu führen, daß die Richter am Bundesverfassungsgericht grundgesetzgemäß gewählt werden und die Urteile des Bundesverfassungsgericht grundgesetzgemäß zustande gekommen sind.

Beim Bundesverfassungsgericht handelt es sich um eine private Firma und keine staatliche Einrichtung.

Es ist der Beweis zu führen, daß das Bundesverfassungsgericht (stellvertretend für alle anderen Gerichte) eine staatliche Einrichtung ist und welchem Staat es angehört: a) Bundesrepublik Deutschland, b) Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist 1990 bei den Vereinten Nationen abgemeldet worden. Seither ist dort ein angeblich souveräner Staat Deutschland gelistet. Deutschland ist laut Definition im Londoner Protokoll von 1945 im SHAEF-Gesetz Art. 7e im Grundgesetz Art. 116 im Bundeswahl- gesetz § 15 1 das Gebiet des deutschen Reiches nach dem Stande vom 30. Dezember 1937.

Dieses definierte Deutschland kann Mangels gesamtdeutscher Regierung kein Mitglied bei den Vereinten Nationen sein.

Es ist der Beweis zu führen, daß die Bundesrepublik Deutschland, die nicht identisch ist mit Deutschland, noch existiert und die Richter getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.

Richter verstoßen grundsätzlich fortgesetzt gegen Art. 19 GG, daß sogenannte Zitiergebot, da sie Gesetze anwenden, die gegen das Zitiergebot verstoßen. Gegen das Zietiergebot verstoßende Gesetze sind u. a. :
GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)
StPO (Strafprozeßordnung)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
FamFG (Gesetz über Verfahren in Familiensachen)
SGB II (Sozialgesetzbuch II)
PauswG (Personalausweisgesetz)
BwahlG (Bundeswahlgesetz)
AO (Abgabenordnung)
FGO (Finanzgerichtsordnung)
UStG (Umsatzsteuergesetz Anm. von mir: Märchensteuer und Märchengesetz)
GBO (Grundbuchordnung)
BVerfGG (Bundesverfassungsgesetz) usw.

Von den untergegangenen Gesetzen aus der NS-Terrorregimes zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05,1945 werden durch die Richterschaft immer noch angewandt:
Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrG) vom 11.03.1937
Das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16.10.1934

Diese Gesetze schränken massiv die Grundrechte des Souveräns (Bürger) ein. Eine Mißachtung des Art. 19 GG ist eine Mißachtung der Grundrechte des Grundrechteträgers.

Es ist der Beweis zu führen, daß der Richter den Art. 19 GG in der Vergangenheit gewahrt und die Grundrechte der Bürger verteidigt hat.

Richter verstoßen gegen Art. 120 GG:

Art. 120 GG:
(1) 1 „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach
näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“...

Folglich verstoßen Richter gegen Art. 120 GG, indem sie vorgeben hoheitliche Aufgaben für einen souveränen Staat auszuführen. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht souverän, solange die Zahlungen von Besatzungskosten im „ranghöchsten Gesetz“ verankert ist. Und Richter dies getreu dem Grundgesetz anerkennen.

Nach Besatzungsrecht benötigen Richter um staatlich tätig zu sein, eine Erlaubnis der Militär- behörde gemäß Art. 5 § 9:

„Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zustimmung von der Militärregierung erhalten hat.“

Es ist der Beweis zu führen, daß der Richter eine Erlaubnis der Militärbehörde besitzt, um amtlich tätig sein zu dürfen.

Die Ablehnung des Richters findet wegen der Besorgnis der Befangenheit statt. Die oben genannten Gründe sind geeignet Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richter zu rechtfertigen.

Wenn die geforderten Beweise nicht erbracht werden können, handelt der Richter als Mitglied eines „Scheinstaates“ ohne gesetzliche Grundlage und begeht folglich Amtsanmaßung.

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